Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl

  • Voraussetzungen

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    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1  Grundgesetz
    • Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

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    • jetziger Personalausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles und biometrisches Passfoto
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht (aktueller Gerichtsbeschluss, aktuelle Negativbescheinigung)
    • Beantragung wegen einer Namensänderung (z.B. Ehe, Scheidung etc.): Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung oder Urkunden
    • Beantragung wegen Verlust/Diebstahl: falls vorhanden Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei, Nachweise zur Identität
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
    • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit = 10 Jahre)
    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit = 6 Jahre)
    • 10,00 € für vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit = 3 Monate)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Es genügt, wenn Sie den Antrag auf einen neuen Personalausweis etwa 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres jetzigen Personalausweises stellen. 

    Freiwillig ist eine frühere Antragstellung möglich. 

  • Bearbeitungsdauer

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    ca. 2 - 3 Wochen


  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

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    Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte

    Abholungsvollmacht Ausweis

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl


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