- Aktuelles
- Bürger & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Bauen & Wirtschaft
- Bauen und Wohnen
- Flächennutzungspläne
- Flächennutzungspläne Stadt und Ortsgemeinden
- Flächennutzungsplan Änderungen
- Änderung des Flächennutzungsplans des Bereiches "Im Taubhaus" der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kaserne de Lattre“ in der Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Kell am See“ in der Gemarkung Kell am See
- Flächennutzungsplan Windkraft
- Flächennutzungsplan Photovoltaik
- Standortkonzepte
- Ortslandschaftspläne
- Sanierungsgebiete
- Bebauungspläne
- Baugrundstücke
- Gewässer und Hochwasservorsorge
- Flächennutzungspläne
- Wasser und Abwasser
- Projektentwicklung
- Ausschreibungen und Offenlagen
- Bauen und Wohnen
- Freizeit & Kultur
Anliegerbeiträge
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungauch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt
Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.
Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.
Hierzu gehören:- Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
- Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
- Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung
- Einmalige Ausbaubeiträge
- Wiederkehrende Beiträge
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage§ 127 Baugesetzbuch
Kommunalabgabengesetz