Kommunalwahl 2024

Kommunalwahl 2024


Wahlergebnisse

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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen stehen zwei Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen ab dem 6. Mai 2024 wie folgt zur Verfügung:

Haus der Vereine Saarburg, Am Cityparkplatz 2,
Tel. 06581/81-190
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Freitag, 7. Juni 2024: 8 bis 18 Uhr
Sonntag, 9. Juni 2024: 8 bis 15 Uhr

Rathaus Kell am See, Rathausstr. 1
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Briefwahlunterlagen können alternativ auch online angefordert werden: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=169

Wichtig: Entgegen den Angaben auf der Beantragungsseite können Briefwahlunterlagen, die ab Mittwoch, 5. Juni, 15 Uhr beantragt wurden, nur noch persönlich in den Ausgabestellen abgeholt werden. Ein Versand per Post ist nicht mehr möglich.

Zur Antragstellung kann ebenfalls der auf den Wahlbenachrichtigungen abgedruckte QR-Code verwandt werden.


Einreichung von Wahlvorschlägen (nur bis zum 22. April 2024, 18 Uhr)

Zur Website Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz mit weiteren Informationen für Wahlvorschlagsträger

Die notwendigen Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die diesjährigen Ratswahlen (Wahl des Verbandsgemeinderates, des Stadtrates, der Ortsgemeinderäte und Ortsbeiräte) als auch für die Direktwahlen (Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeister, Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher) stehen Ihnen unten als pdf Dateien zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich steht auch das Wahlvorschlagsportal für die Wahlvorschlagsträger zur Verfügung. Die hierzu notwendigen Zugangsdaten können per Mail beim Wahlamt der Verbandsgemeinde angefordert werden (kommunalrecht@saarburg-kell.de).

Mit diesem elektronischen Meldeformular sind die Wahlvorschlagsträger für Rats- bzw. Direktwahlen in der Lage, unmittelbar am PC alle erforderlichen Angaben und personenbezogenen Daten zu erfassen, die notwendigen Formulare zu drucken und die erfassten Bewerberdaten über das Online-Portal an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. 

Die Nutzung des Programms stellt für die Wahlvorschlagsträger eine Erleichterung dar, da die Bewerberdaten nur einmal zu erfassen sind und dann für Wahlvorschlag, Niederschrift und Zustimmungserklärungen der Bewerber ausgedruckt werden können. 

Für die Verbandsgemeindeverwaltung entfällt hierdurch die manuelle Erfassung der Bewerberdaten, da die Daten unmittelbar in die Wahlsoftware importiert werden können. Die Wahlvorschlagsträger werden daher gebeten, von der Nutzung des Meldeformulars Gebrauch zu machen. Eine Verpflichtung besteht hierzu nicht. 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung dieses Wahlvorschlagsportals nicht von der Einreichung der vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschlägen in Papierform entbindet.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge müssen in Papierform beim zuständigen Wahlleiter bzw. beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung bis spätestens Montag, 22. April 2024, 18 Uhr, eingereicht werden.


Bekanntmachungen und Pressemeldungen zur Kommunalwahl 2024



Bei Rückfragen:

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