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Haushaltspläne
Haushaltspläne
Nach den landesgesetzlich vorgegebenen Regelungen haben die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan zu erlassen. Der Haushaltsplan stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde dar.
Zulässig ist, dass in der Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, getroffen und im Haushaltsplan Ansätze für jedes der beiden Haushaltsjahre veranschlagt werden (sogenannte Doppelhaushalte). Von dieser Möglichkeit wird in den Haushalten der Ortsgemeinden Gebrauch gemacht.
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