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- Änderung des Flächennutzungsplans des Bereiches "Im Taubhaus" der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kaserne de Lattre“ in der Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Kell am See“ in der Gemarkung Kell am See
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Fundbüro und Verlustmeldungen
Fundbüro und Verlustmeldungen
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Hier können Sie online Ihre Verlustanzeige oder Fundmeldung aufgeben. Diese ermöglicht es, dass Sie vom Fundbüro kontaktiert werden, wenn Ihr Gegenstand gefunden wird.
Verlustanzeige: www.verlustsache.de/etwas-verloren
Fundmeldung: www.verlustsache.de/etwas-gefunden
Eine Fundmeldung ist nur dann gültig, wenn Sie vom zuständigen Fundbüro eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Ansonsten ist die gesetzliche Meldepflicht für Fundgegenstände noch nicht erfüllt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte direkt mit dem zuständigen Fundbüro in Verbindung.
Fundrecht: Auszug aus dem bürgerlichen Gesetzbuch
Für eine Übersicht der in den letzten Monaten im Fundbüro abgegebenen Fundgegenstände klicken Sie bitte hier.
Das Fundbüro der Verbandsgemeinde befindet sich in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros Saarburg (Am Fruchtmarkt 2-4).
Versteigerung von Fundsachen
In den Hallen der ehemaligen FAMO-Kaserne, Irscher Straße 56, Saarburg-Beurig, findet am 23. März 2024 eine öffentliche Versteigerung von Fund-Fahrrädern und sonstigen Fundsachen, die als Fundsachen der Aufbewahrungspflicht nicht mehr unterliegen, bzw. bei denen die Finder auf Eigentumsübergang verzichtet haben, statt. Beginn der Versteigerung ist um 12 Uhr (Besichtigung ab 11 Uhr).
Die zugeschlagene Sache ist sofort mit Bargeld zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie, noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch oder Rücktritt nach Zuschlag ist nicht möglich.
Die Empfangsberechtigten dieser Fundsachen (die sogenannten „Verlierer“) können ihr Anrecht auf die Gegenstände gemäß § 980 Abs. 1 BGB noch bis 22. März 2024 im Fundbüro/Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell telefonisch, per Mail oder persönlich in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros Saarburg geltend machen.
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