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- Änderung des Flächennutzungsplans des Bereiches "Im Taubhaus" der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kaserne de Lattre“ in der Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Kell am See“ in der Gemarkung Kell am See
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Aktuelles
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Hier finden Sie aktuelle Pressemeldungen und Neuigkeiten der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell. Die aktuellen Meldungen der Verbandsgemeindeverwaltung finden Sie hier.
Überprüfung von Wasserzählern mit Eichjahr 2022
Aufgrund der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht. Die Eichung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum endet mit Ablauf der Eichgültigkeit und dann mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Eichgültigkeit beträgt bei einem Wasserzähler für Kaltwasser sechs Jahre.
Aus diesem Grund weisen wir daraufhin, dass Privatzähler, wie z. B. Gartenzähler, die bei der Abrechnung der Verbandsgemeindewerke Berücksichtigung finden sollen, geeicht sein müssen. Diese Privatzähler sind durch den Grundstückseigentümer auszutauschen, wobei darauf zu achten ist, dass die Neuzähler den o. g. Bedingungen entsprechen. Der Austausch ist den Verbandsgemeindewerken unter Angabe des Herstellers, Zählernummer und die neue Eichgültigkeit per E-Mail oder Anschreiben mit Foto des eingebauten Wasserzählers anzuzeigen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Privatzählern mit Baujahr 2016 die Eichgültigkeit zum 31.12.2022 abgelaufen ist und somit für die Jahresendabrechnung 2023, die zu Beginn des Jahres 2024 erfolgen wird, nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Daher bitten wir, Privatzähler daraufhin zu überprüfen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail: entgelte@werke.saarburg-kell.de oder telefonisch während den Telefonzeiten montags und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr unter Telefon 06581 9281-25 bzw. -27 zur Verfügung.
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