Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes werden alle Kommunen des Landes dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung, abhängig von der Größe der Kommune, spätestens bis zum 30.06.2028 durchzuführen. 

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird bereits jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) gefördert. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann.

Projekttitel: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

Laufzeit: 01.05.2024 – 30.04.2025

Partner: Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, wärmelokal GmbH – ein Unternehmen der Westenergie AG und der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Förderkennzeichen: 67K27782

Die Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans entfällt, wenn vor dem Inkrafttreten des WPG am 01.01.2024 ein Beschluss oder eine Entscheidung über die Durchführung der Wärmeplanung vorliegt, der Wärmeplan spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2026 erstellt und veröffentlicht wurde und der Wärmeplan Gegenstand der Förderung nach der KRL war, also deren Voraussetzungen erfüllt (§5 WPG).

Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in die folgenden Hauptphasen:












Quelle: EGS-plan, KWW Musterleistungsverzeichnis


„Nationale Klimaschutzinitiative"

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

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