Neue Steuer- und Abgabenbescheide für das Jahr 2023


In dieser Gesetzesänderung legte das Land eine Erhöhung der Nivellierungssätze fest, welche alle Gemeinden in Zugzwang brachte, ihre eigenen Hebesätze ebenfalls dahingehend anzupassen (Hebesätze sind ein Prozentsatz, der angibt, wie viel Steuern auf den Wert einer Immobilie oder eines Gewerbes anfallen). Denn das Land Rheinland-Pfalz fordert, dass sich die Städte und Gemeinden bei der Höhe ihrer Hebesätze an der Höhe der im LFAG festgelegten Nivellierungssätze orientieren, andernfalls drohen Ihnen die Streichung von Geldern durch das Land oder eine Nichtgenehmigung des Haushaltes.

Um finanzielle Einbußen oder Handlungsunfähigkeit zu verhindern haben die Gemeinden daher eine Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) vorgenommen. Die Verwaltung wird voraussichtlich mit Bescheid-Datum 14.07.2023 eine zweite Jahreshauptveranlagung durchführen und geänderte Bescheide übersenden.

Die Hebesatzanhebung steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform, mit welcher zahlreiche Grundstücke nach Jahrzehnten erstmals neu bewertet werden.