Bestellschein für Brennholz


Die bei der Holzernte anfallenden Stämme (baumfallend oder in Fixlängen) werden aus dem Bestand an den Weg gerückt und dort polterweise für den Brennholzkunden in den üblichen Mengen angeboten.

Auch Nadelholz kann von Ihnen nachgefragt werden. Es hat einen guten Heizwert und kann sehr gut als Beimischung zu Laubholz verwendet werden. Bitte sprechen Sie Ihren Förster darauf an.

 

Bitte bestellen Sie Ihr Brennholz beim für Sie zuständigen Förster mit dem dafür bereitgestellten Brennholzbestellschein bis zum 31. Oktober 2022. Bei Abgabe nach diesem Termin ist eine Zuteilung von Brennholz gegebenenfalls nicht mehr möglich.

 

Neben der Verwendung des Bestellschein-Vordruckes aus dem Amtsblatt ist auch das Herunterladen des Bestellschein-Vordruckes von der Homepage der Verbandsgemeinde

Saarburg-Kell oder des Forstamtes Saarburg (https://www.wald-rlp.de/de/forstamt-saarburg/) möglich.

 

Bei der Selbstwerbung von Brennholz ist die Vorlage eines Sachkundenachweises zum Einsatz der Motorsäge, z.B.: MS-Basis, sowie der Einsatz von Sonderkraftstoff (KWF-geprüft)  und Biosägekettenhaftöl mit Blauem Engel verpflichtend vorgeschrieben.

 

Brennholz ist ein Koppelprodukt.  Das heißt, dass vorrangig das Stammholz eingeschlagen und vermarktet werden muss. Erst hiernach kann mit der Zuteilung des Brennholzes begonnen werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass es bis zur Brennholzzuteilung bis in den Frühsommer nächsten Jahres dauern kann. Auch die Baumartenwünsche können nicht immer berücksichtigt werden.

 

Vor der Verbrennung muss das Holz auf einen Wassergehalt von unter 20% herunter getrocknet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, das eingekaufte Holz möglichst schnell ofengerecht nach Länge und Durchmesser zu zerkleinern, um es in sonniger Lage abgedeckt und luftig zu stapeln.

 

Die althergebrachten Flächenlose, d.h. Aufarbeitung von Kronenrestholz durch Selbstwerber im Bestand, entsprechen nicht immer den Ansprüchen an eine pflegliche Forstwirtschaft.

Zum Schutz des Bodens, der Gewässer, der Natur und des verbleibenden Bestandes sind hohe Anforderungen bei der Aufarbeitung einzuhalten. Die Aufarbeitung von Brennholz im Bestand ist außerdem gefährlicher und schwieriger als die Aufarbeitung am Weg. Daher beschränken wir uns grundsätzlich auf die Bereitstellung von Brennholz am Weg.

 

Im Forstrevier Serrig wird das gesamte Brennholz wie gewohnt zum Meistgebot versteigert, eine Bestellung in den Ortsgemeinden Irsch, Ockfen, Schoden und Serrig ist daher nicht möglich.

 

In diesem Jahr wird auch das Brennholz aus dem Forstrevier Saarburg-Tobiashaus versteigert. Dieses Forstrevier ist zuständig für die Stadt Saarburg, die Ortsgemeinden Ayl, Kanzem, Tawern, Temmels, Wawern und Wellen. Auch für diesen Bereich können Sie daher kein Brennholz über den Brennholzbestellschein bestellen.