Illegale Wasserentnahme durch Pumpen an Gewässern und Quellen


Die unerlaubte Entnahme verschärft dabei die Probleme der aktuellen Hitzeperiode.


Wir weisen darauf hin, dass es ohne Genehmigung lediglich erlaubt ist, Wasser mit Schöpfgeräten wie Gießkannen oder Eimern von Hand aus oberirdischen Fließgewässern zu entnehmen. Wird eine Pumpe verwendet, bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung. Nach dem Landeswassergesetz ist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg für deren Ausstellung zuständig.


Manche Bäche in unserer Verbandsgemeinde führen nur noch wenig Wasser und das Ökosystem leidet unter der Trockenheit. Wird in der momentanen Dürrephase illegal Wasser mit Pumpen entnommen, kann das Umweltschäden zur Folge haben. Es besteht die Gefahr, dass Fische und Krebse aufgrund der Wasserknappheit verenden.


Wir bitten darum, im Rahmen des Umweltschutzes und im Interesse der Unterlieger des Gewässers darauf zu achten, dass keine Pumpen ohne Genehmigung betrieben werden. Es werden verstärkt Kontrollen  durchgeführt und Verstöße entsprechend geahndet.


Foto: Costin Dobai