- Aktuelles
- Bürger & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Bauen & Wirtschaft
- Bauen und Wohnen
- Flächennutzungspläne
- Flächennutzungspläne Stadt und Ortsgemeinden
- Flächennutzungsplan Änderungen
- Änderung des Flächennutzungsplans des Bereiches "Im Taubhaus" der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kaserne de Lattre“ in der Stadt Saarburg, Stadtteil Beurig
- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Kell am See“ in der Gemarkung Kell am See
- Flächennutzungsplan Windkraft
- Flächennutzungsplan Photovoltaik
- Standortkonzepte
- Ortslandschaftspläne
- Sanierungsgebiete
- Bebauungspläne
- Baugrundstücke
- Gewässer und Hochwasservorsorge
- Flächennutzungspläne
- Wasser und Abwasser
- Verbandsgemeindewerke
- Aktuelles
- Information zur Anerkennung von Absetzmengen bei der Benutzungsgebühr Schmutzwasserbeseitigung
- Austausch mechanischer Wasserzähler deren Eichfrist abläuft
- Umstellung auf digitale Wasserzähler in Zone 3
- Auslesung der Wasserzählerstände 2023
- Chlorung des Trinkwassers OG Zerf
- Auslesung der Wasserzählerstände 2024
- Trink- und Abwassergebühren
- Formulare und Vordrucke
- Baumaßnahmen
- Trinkwasseranalysen
- Projektentwicklung
- Ausschreibungen und Offenlagen
- Bauen und Wohnen
- Freizeit & Kultur
Umstellung auf digitale Wasserzähler
Das Gebiet der Verbandsgemeinde wurde dazu in 6 Zonen aufgeteilt. Jedes Jahr wird eine Zone bearbeitet und abgeschlossen. Für 2021 wird in der Zone 1, im Zeitraum Oktober bis Dezember, die Umstellung erfolgen. Zur Zone 1 sind die Ortsgemeinden Heddert, Kell am See, Lampaden, Mandern, Schillingen und Waldweiler zugeordnet.
So entfällt zukünftig für die Eigentümer die Pflicht, den Verbandsgemeindewerken am Jahresende den Zählerstand zu übermitteln. Die neue Zählergeneration ermöglicht den Verbandsgemeindewerken, den Zählerstand über Funk auszulesen. Das zuweilen notwendige Ablesen der Zähler und die Übermittlung per Ablesekarten entfallen somit. Selbstverständlich kann bei den neuen Zählern der Zählerstand von den Kunden wie gewohnt jederzeit selbst abgelesen werden.
Übertragungsfehler ausgeschlossen
Zusätzlich bieten die Zähler den Vorteil, dass zur Abrechnung immer der Zählerstand zum Ende des Tages des 31.12. herangezogen wird, also immer genau ein Jahr berechnet wird. Dies ist vor allem von Vorteil, wenn z.B. durch Vermieter Zwischenzähler abgerechnet werden, um Differenzen zu vermeiden. Ebenso sind durch die direkte Übertragung Ablese,- Schreib- und Übertragungsfehler praktisch ausgeschlossen.
Ein Weiterer Vorteil der neuen Zähler liegt darin, dass auftretende Fehler gespeichert und sowohl bei einer Auslesung gemeldet, als auch auf dem Zähler angezeigt werden. So wird zum Beispiel erkannt, wenn innerhalb eines Tages der Zähler nicht stillsteht, verursacht z.B. durch eine undichte Toilettenspülung oder eine Rohrleckage. Eine frühe Störungserkennung hilft, Gebührennachzahlungen zu vermeiden und die Wasserreserven nicht unnötig zu beanspruchen.
Da die elektronischen Zähler keine mechanischen Messwerke mehr besitzen, sind sie verschleißfrei und können mit mindestens 12 Jahren doppelt so lange als die bisherigen verwendet werden.
Sicherheit und Datenschutz werden großgeschrieben
Die neuen Zähler unterliegen den strengen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. So werden nur die Daten über Funk übertragen, welche die Verbandsgemeindewerke für die Abrechnung und die Fehlererkennung benötigen. Alle weiteren Daten sind zwar im Zähler gespeichert, aber nur mit Zugang zum Zähler, durch Anschluss eines Auslesegerätes, auslesbar. Dies geschieht, wenn überhaupt, nur in Abstimmung mit den Grunstückseigentümern.
Bei Funkübermittlung wird zur Zuordnung des Zählers nur die eindeutige Zählernummer verwendet, Namen und Adressen der Nutzer und Abrechnungsempfänger sind in den Zählern und den Auslesegräten nicht gespeichert. Mit den Abrechnungsempfängern werden die Zählerdaten erst, wie bisher, auch im Buchhaltungs- und Abrechnungssystem verbunden. Jeder Zähler hat eine eigene, sogenannte 128 Bit-AEs, welcher das Auslesen der Daten durch Dritte verhindert. Die Ablesung ist nur befugtem Personal möglich.
Umstellung kostenneutral und zügig
Wie der bisherige Zählerwechsel, ist auch der Wechsel auf die neue Zählergeneration für die Kunden kostenfrei. Um die Vorteile bei Betrieb und Verbrauchsabrechnung baldmöglichst durchgängig nutzen zu können, soll die Umstellung innerhalb von 6 Jahren erfolgen.
Bestehen Fragen?
Für Fragen rund um die Wasserzähler stehen Ihnen Ihre Verbandsgemeindewerke unter 06581 9281-25 zur Verfügung.