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Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kell am See gesucht
Das Landesschlichtungsgesetz sieht vor, dass bei bestimmten Auseinandersetzungen und Straftaten zunächst eine Schiedsperson aufgesucht werden muss, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Wenn beispielsweise die Hecke des Nachbargrundstücks in den eigenen Garten ragt und es daher zu Streit mit den Nachbarn kommt, ist das ein Fall für das Schiedsamt. Bei manchen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Atmosphäre so gespannt, dass die Beteiligten sich nicht mehr ordentlich aussprechen können. Ein Gerichtsprozess, der mit hohen Kosten und viel Aufwand für die Beteiligten sowie das Justizsystem verbunden ist, kann durch das Finden einer Lösung mit Unterstützung durch eine Schiedsperson vermieden werden.
Auch bei einigen strafrechtlichen Streitigkeiten im engen Lebensbereich versuchen Schiedspersonen die Konflikte zu moderieren. Das betrifft sogenannte Privatklagedelikte, zu denen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zählen.
Ein Verfahren kann durch einen Antrag mit Namen und Anschrift beider Parteien und der Angabe, worüber gestritten wird, eröffnet werden. Zu einem gemeinsamen Termin werden daraufhin beide Parteien von der Schiedsperson geladen. Ziel ist es, eine Einigung zu erreichen und den Streit zu beenden.
Wer Schiedsperson werden möchte, muss über 30 Jahre alt sein, im Schiedsamtsbezirk wohnen und „nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein“, wie es in der entsprechenden Verordnung heißt. Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes und werden auf fünf Jahre ernannt.
Weitere Informationen sind bei Dietmar Becker von der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell unter Telefon 06581 81-140 oder per E-Mail an kommunalrecht@saarburg-kell.de erhältlich.