Aktueller Stand: Windkraft in Greimerath?



Hintergrund

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz zu steigern. Für die Energiegewinnung mit Windrädern sollen mindestens zwei Prozent der Flächen genutzt werden. Dabei können Anlagen nicht überall errichtet werden. Beispielsweise sind Flächen, die keinen ausreichenden Abstand zu Wohnsiedlungen haben oder in den Kernzonen der Naturparks liegen, tabu. Anhand eines Kriterienkatalogs wurde für die ehemalige Verbandsgemeinde Kell am See geprüft, welche Flächen als Standorte für Windräder in Frage kommen. Unter den untersuchten Potenzialflächen befinden sich auch Gebiete in der Gemarkung Greimerath, welche bereits im Rahmen einer Bürgerversammlung im Juli 2018 vorgestellt wurden. Die möglichen Sondergebiete zur Windkraftnutzung stießen sowohl auf Kritik als auch Zustimmung. Befürchtet werden auf der einen Seite negative Auswirkungen auf Flora und Fauna, auf das Landschaftsbild sowie aufgrund der Nähe zum Ort gesundheitliche Beeinträchtigungen, u.a. durch Lärm und Schattenschlag. Auf der anderen Seite wird ein großes Potenzial für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien gesehen. Würde sich die Ortsgemeinde an diesem Projekt beteiligen, so könnte sie durch Einnahmen aus Pacht und Gewerbesteuer ihre finanzielle Situation auf Jahre nachhaltig verbessern. Bereits bei der Bürgerversammlung vor zwei Jahren machte ein Planungsexperte klar, dass bei Anwendung der seinerzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften und nach damals vorliegenden fachlichen Analysen kaum ein Weg an den Greimerather Flächen vorbeiführt.


Aktueller Stand 

Nach wie vor ist ein Investor daran interessiert, den Windpark „Ferdinandshaus“ südlich der Siedlungsfläche mit insgesamt bis zu acht Windrädern mit Gesamthöhen teilweise von bis zu 250 Metern zu errichten. Er hat der Ortsgemeinde angeboten, sich an diesem Projekt zu beteiligen, da drei der insgesamt acht Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Flächen errichtet werden könnten. Für diese Flächen bestünde für die Gemeinde die Möglichkeit, über Pachterlöse an diesem Projekt finanziell zu profitieren. Seine Pläne für einen Windpark möchte der Investor unabhängig davon, ob die Gemeinde auf sein Angebot eingeht, realisieren. Dazu will er einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Kreisverwaltung einreichen. Derzeit existiert kein gültiger Flächennutzungsplan (FNP) für das Gebiet, so dass die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell rechtlich angehalten ist, zunächst einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) Windkraft für das Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde Saarbug-Kell zu erstellen. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Angleichung des Kriterienkatalogs (alt VG Saarburg und alt VG Kell am See) kommen soll.


Handlungsoptionen

Aus der rechtlichen Situation heraus ergibt sich für die Ortsgemeinde kein großer Handlungsspielraum, wenn es um den generellen Bau von Windrädern in der Gemarkung Greimerath geht. Was die Verpachtung der Flächen angeht, kann die Ortsgemeinde frei entscheiden, wie sie mit dem Angebot des Investors umgeht. Für Ortsbürgermeister Edmund Schmitt wäre eine Beteiligung aus finanzieller Sicht wünschenswert – gerade vor dem Hintergrund, dass die Nadelhölzer im Wald durch den Borkenkäfer stark geschädigt sind und relevante forstwirtschaftliche Einnahmen zunehmend wegbrechen. „Ein Einstieg in die Windkraft würde zukünftige Investitionen für die Ortsgemeinde in Infrastruktur und Gemeinschaftsleben erheblich erleichtern. Dem stehen jedoch die zuvor genannten, etwaigen Nachteile – befürchtete Gesundheitsbeeinträchtigungen, sowie Auswirkungen auf Flora und Fauna, etc. gegenüber. Die Ortsgemeinde Greimerath setzt sich in jedem Fall dafür ein, dass eine Belastung für Mensch und Umwelt im Falle einer Projektverwirklichung so gering wie möglich gehalten wird, die Bestimmungen für Natur- und Artenschutz sowie Lärmemission

erfüllt und kontrolliert werden.“
Im Vorfeld einer endgültigen Entscheidung des Gemeinderates zu einer möglichen Beteiligung möchte die Ortsgemeinde zu einer Bürgerversammlung einladen, sobald das Pandemie-Geschehen dies zulässt. Der Termin wird über das Kreisblatt mitgeteilt. Für die Ortsgemeinde ist es wichtig, sich aktuell jedwede Handlungsoptionen zu bewahren und vorausschauend zum nachhaltigen Wohle der Ortsgemeinde zu agieren.


Pläne außerhalb von Greimerath

Neue Entwicklungen zum Thema Windkraft gibt es außerdem in Zerf. Ein weiterer Investor ist daran interessiert, innerhalb der Gemarkung fünf Anlagen zu errichten. Für das Gebiet Zerfer Schneeberg nördlich von Greimerath wurde ein Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Kreisverwaltung eingereicht.