Gastronomen in der Region freuen sich wieder über Besuch (Stand: 18.05.2020)


„Ich bin froh, dass wir wieder über Lockerungen diskutieren können“, sagte Bürgermeister Jürgen Dixius bei dem Gespräch. Obwohl die aktuell niedrigen Fallzahlen ein positives Signal seien, solle man nicht vergessen, dass es das Virus noch gibt. Deshalb appellierte er an die Gastronomen, sich an die geltenden Regeln zu halten (Sie finden die Regeln in der siebten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes unter §2). Michael Meyer, Leiter des Ordnungsamts, erläuterte die Vorgaben und beantwortete Fragen zu Anmeldepflicht, Mindestabständen,  Öffnungszeiten und weiteren Themen (siehe Fragen und Antworten). Einige Punkte waren am vergangenen Mittwoch noch offen und wurden zwischenzeitlich mit dem Gesundheitsamt abgesprochen. „Wir erfahren meist erst durch die Presse von den geplanten Verordnungen und haben daher vor der Verkündigung kaum Zeit, alles abzuklären“, so Dixius.

Bei dem Treffen forderte der Bürgermeister die Gastronomen auf, Ideen zu sammeln: „Wie kann die kommunale Seite Unterstützung leisten?“  Dabei kam der Vorschlag, einheitliche Gästeinformationen zu erstellen. Stefanie Koch, Geschäftsführerin der Saar-Obermosel-Touristik,  signalisierte Zustimmung und wies auf das bestehende Internetangebot hin. Auf www.saar-obermosel.de sind unter der Überschrift „Wir sind für Sie da!“ aktuelle Angebote der Betriebe in der Region gelistet. Gastwirte, die noch Ideen haben, können sich an die Tourist-Informationen per E-Mail an info-saarburg@saar-obermosel.de oder an info@hochwald-ferienland.de wenden.

„Man kann nur hoffen, dass unsere Gäste Verständnis haben und die Vorgaben beachten“, sorgte sich eine Gastronomin. Denn nicht nur die Betreiber von Cafés, Restaurants und Gaststätten, sondern auch deren Besucher sind dazu angehalten, die Schutzmaßnahmen zu beachten.

 

Fragen und Antworten:

 

Dürfen Trennwände genutzt werden, um die Tisch voneinander abzugrenzen, damit die Abstände geringer gehalten werden können?

Das ist nicht möglich, da der in der Verordnung festgelegte Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden muss.

 

Müssen Gastronomen kontrollieren, wer in welchem Haushalt wohnt?

Nein, es liegt in der Verantwortung der Gäste, die Regeln einzuhalten.

 

Müssen Gastronomen darauf achten, dass sich Gäste ordnungsgemäß verhalten?

Gastronomiebetriebe sind für die Einhaltung der Regeln durch ihre Gäste selbst verantwortlich. Wenn Personen sich nicht vorschriftsgemäß verhalten, müssen Gastronomen gegebenenfalls von ihrem Hausreicht Gebrauch machen und die Gäste zum Verlassen der Gaststätte auffordern.


Dürfen Geschäftsessen mit größeren Gesellschaften abgehalten werden?

Hier gelten die gleichen Regeln wie für alle Gäste: Es dürfen Menschen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten an einem Tisch zusammenkommen. Wenn Geschäftsleute aus mehr als zwei Haushalten in einem Lokal speisen wollen, müssen weitere Tische mit einem Mindestabstand von 1,5 m belegt werden.

 

Wie lange sind Veranstaltungen noch untersagt? Was ist eine Großveranstaltung?

Dazu hat die Landesregierung noch keine verbindlichen Aussagen getroffen.

 

Können Gäste spontan vorbeikommen?

Ja, das ist möglich. Sie können vor Ort nach einem Tisch fragen und sich dann anmelden.

 

Müssen die Betriebe wirklich um 22 Uhr schließen?

Ja, um 22 Uhr sollen die Betriebe für die Gäste schließen. Betreiber und Beschäftigte dürfen darüber hinaus bleiben, um beispielsweise Reinigungsarbeiten durchzuführen.

 

Bei weiteren Fragen zu den neuen Regelungen können Sie unser Ordnungsamt telefonisch unter 06581 81-250 erreichen. 

 Bitte folgen Sie zum Schutz der Allgemeinheit und insbesondere der Risikogruppen den dringenden Empfehlungen. Durch die flächendeckende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen können Sie alle Ihren Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.