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Engagement des Personals in Pflegeeinrichtungen verdient Respekt
Weder für das Personal noch für die Bewohner sei die Situation einfach, wie Michael Pauken, Leiter des Keller Seniorenzentrums, bei einem Besuch von Bürgermeister Jürgen Dixius berichtet: „Die vergangenen Wochen waren wirklich heftig.“ Mitte April seien bei Tests COVID-19-Infektionen bei Bewohnern sowie Mitarbeitern festgestellt worden und trotz zahlreicher Schutzmaßnahmen haben sich in der Folge weitere Personen angesteckt. Mehrere Senioren werden derzeit stationär im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier versorgt, um eine optimale Behandlung zu garantieren. Zwei Bewohner sind infolge einer Corona-Infektion gestorben.
Die Mitarbeiter des Seniorenzentrums sind darum bemüht, den Alltag der Bewohner trotz ausbleibender Besuche sowie räumlicher Einschränkungen möglichst angenehm zu gestalten und helfen zum Beispiel, Videoanrufe mit Angehörigen zu realisieren. Jürgen Dixius sprach dem Personal seinen Respekt für ihr Engagement aus. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich hier jeden Tag großen Herausforderungen, obwohl einige von ihnen vielleicht fürchten, sich und ihre Familien anzustecken.“ Als Symbol für seine Anerkennung und als Zeichen für Zuversicht brachte er sowohl für die Beschäftigten als auch für die Senioren einen süßen Gruß aus Saarburg mit.
Auch das Seniorenzentrum St. Franziskus in der Nachbarschaft des Kreiskrankenhauses und das Haus Burgblick an der Saar besuchte der Bürgermeister, um sich mit der Leitung auszutauschen und kleine Präsente zu überreichen: „Die Angestellten leisten hier eine Arbeit, die erheblich über das reguläre Maß hinausgeht. Dafür möchte ich Danke sagen.“
Derzeit gelten für Besuche in Einrichtungen ohne Corona-Fälle besondere Regeln:
Ein Angehöriger darf maximal eine Stunde täglich bleiben und muss sich zuvor in der Einrichtung anmelden. Der Besuch wird in einem Register dokumentiert. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Einhalten eines Mindestabstandes von eineinhalb Metern sind unter anderem vorgeschrieben. Die komplette Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier.