Corona-Lockerung: Öffnung der Spielplätze


Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, folgende Regeln bei der Nutzung zu beachten:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig.
  • Zu anderen Personen ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, gehen Sie verantwortlich mit dieser herausfordernden Situation um und tragen Sie so zum Schutz der Allgemeinheit während der Corona-Krise bei.
Entsprechende Hinweisschilder werden vor Ort ausgehängt und die Einhaltung der Regelungen von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.