Ordnungsamt kontrolliert auch an Weihnachten und Silvester



Unser Ordnungsamt weist vor allem auf die Regeln für Silvester hin. Bei allen Begegnungen im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es dürfen maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten zusammenkommen. Außerdem ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt. Das Zünden von Feuerwerkskörpern und Böllern (pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2) auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist sowohl an Silvester als auch Neujahr verboten. Wir raten aufgrund der Verletzungsgefahr ebenfalls davon ab, Feuerwerkskörper auf privatem Gelände abzubrennen.

Polizei und Ordnungsamt kontrollieren auch an Weihnachten und insbesondere an Silvester, ob die Regeln für den öffentlichen Raum eingehalten werden.

Bitte verzichten Sie an Silvester auf Feiern mit mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet), um das Infektionsrisiko für sich und Ihre Mitmenschen gering zu halten. Das Handeln jedes einzelnen ist für den Verlauf der Pandemie entscheidend.

 

Die komplette 14. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie zum Nachlesen auf der Internetseite des Landes: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/