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- Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Kell am See“ in der Gemarkung Kell am See
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Illegale Pumpen an Gewässern in der Region
Wird in der momentanen Dürrephase illegal Wasser mit Pumpen entnommen, kann das Umweltschäden zur Folge haben. Es besteht die Gefahr, dass Fische und Krebse aufgrund der Wasserknappheit verenden.
Ohne Genehmigung ist es lediglich erlaubt, Wasser mit Schöpfgeräten wie Gießkannen oder Eimern von Hand aus oberirdischen Fließgewässern zu entnehmen. Wird eine Pumpe verwendet, bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung. Nach dem Landeswassergesetz ist die Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg für deren Ausstellung zuständig.
Wir bitten darum, im Rahmen des Umweltschutzes und im Interesse der Unterlieger des Gewässers darauf zu achten, dass keine Pumpen ohne Genehmigung betrieben werden. Unsere Behörde wird Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.