Verbandsgemeinde hält 15.000 Euro für Jugendarbeit-Förderung bereit


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. September neue Richtlinien für die Jugendarbeit-Förderung verabschiedet, da in den ehemaligen Verbandsgemeinden Saarburg und Kell am See bislang Regelungen mit geringfügigen Unterschieden galten. Bezuschusst werden können Verbände, Vereine, Gruppen, Jugendinitiativen, Schulen und Träger der freien Jugendhilfe. Insgesamt 15.000 Euro sind im aktuellen Haushaltsplan für jugendpflegerische Aktionen eingestellt. Mit dem Geld können beispielsweise Jugendfreizeiten, schulische Auslandspartnerschaften oder Fortbildungen für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden. 
Wer einen Antrag auf Bezuschussung stellen will, muss diesen spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege (per E-Mail an schulen@saarburg-kell.de) an die Verwaltung richten. Zuständig bei der Verbandsgemeindeverwaltung sind Lea Betzler (Telefon: 06581 81-245) und Manfred Richter (Telefon 06581 81-242). Bei den Mitarbeitern sind auch genauere Informationen zu den ab sofort geltenden Richtlinien und zu den Zuschusskriterien erhältlich.