Flächennutzungsplan Windkraft


Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Windkraft“ beschlossen (Feststellungsbeschluss). Mit Schreiben vom 18.01.2024 hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Flächennutzungsplan für den vorgenannten Bereich gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) mit nachfolgender Nebenbestimmung genehmigt:

„Im Zuge der Beteiligungen im Flächennutzungsplanverfahren „Windkraft“ gingen Stellungnahmen ein, die bzgl. der grundsätzlichen Frage zur Bebaubarkeit verschiedener, ausgewiesener Flächen mit Windkraftanalgen nicht abschließend sind. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind somit zwingend in den weiteren Verfahren (bspw. Genehmigung nach BImSchG) zu hören. Die Verbandsgemeinde muss den zuständigen Genehmigungsbehörden die entsprechend betroffenen Träger öffentlicher Belange zur weiteren Beteiligung im Verfahren nennen.“

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Aufstellung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Windkraft“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell mit der Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich der Aufstellung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Windkraft“ (gesamtes Gebiet der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) und die Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung für das übrige Gebiet der Verbandsgemeinde ergeben sich aus der nachstehenden Übersichtskarte. 

Die Aufstellung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht nebst Anhängen, ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Teil-Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. 

Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschl. der Begründung inkl. Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, 1. OG Zimmer 43, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Die Unterlagen sind ebenso unter der Internetadresse: https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplaene/flaechennutzungsplan-windkraft/ veröffentlicht 

Hinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich,

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

(nur nach vorherige Terminvereinbarung)

  • montags bis freitags von 8.30 - 12.00 Uhr
  • donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
  • donnerstags (zusätzlich nach Vereinbarung) 16.00 - 18.00 Uhr

Saarburg, den 19.01.2024
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
gez. Jürgen Dixius
Bürgermeister